Jedes Jahr sterben schätzungsweise 3.300 Menschen durch die Ursachen des Passivrauchens. Deshalb gibt es nun ab 1.September das Nichtraucherschutzgesetz .
Für alle bahnfahrenden Raucher bedeuten dies weitgehende Einschnitte in ihrem Rauchverhalten.
Hier die Top 5 Regeln, die ab dem 1.September gelten:
1) Bahnhöfe
Die Bahnhöfe sind alle rauchfrei. Wer dennoch rauchen will, muss sich innerhalb der gelb markierten Bereiche aufhalten.

2) Bus und Bahn
Alle Bahnen und Busse sind in Zukunft rauchfrei. Dies gilt auch für die Fernzüge, die bisher noch einen Raucherwaggon bereit gestellt haben.
3) Zugtoiletten
Auch auf den Zugtoiletten ist qualmen verboten.
4) Bordrestaurants
Auch die letzte Raucherbastion im Zug ist nun gefallen. Dort heisst es “quarzen” verboten.
5) Strafen
Beim ersten Mal werden die Ordnungshüter nur verwarnen, bei Uneinsichtigen kann es vorkommen, dass diese an der nächsten Haltstelle aussteigen müssen. 20 EUR kostet es eine Kippe innerhalb des Bahnhofs auf den Boden zu schmeissen.
Die Bordrestaurants sind doch schon ewig rauchfrei.
Kommentar von Lim_Dul — 2. September 2007 @ 01:24
Also in dem IC, mit dem ich jeden Tag fahre, war es erlaubt zu rauchen…
Kommentar von nils75 — 2. September 2007 @ 09:11
[...] letzte Kippe auf dem Bahnsteig ist im Moment “in aller Munde“, zumindest thematisch, auch ich habe es die Tage schon mal beackert. Jetzt ist mir [...]
Pingback von Uli´s Blogstelle » Blog Archiv » Rauchende Bahner — 4. September 2007 @ 11:22
In der Schule besprechen wir das Nicht-Raucher-Schutzgesetz, und wir haben uns als Thema “Diskriminierung an Bahnhöfen” ausgesucht.
Denn genauso fühlen wir uns auch: DISKRIMINIERT! Man fühlt sich wie auf einem Präsentierteller. Ich denke das sollte eigentlich nicht so gewollt sein. Gleiches Recht für alle, denn ab 18 ist es erlaubt und somit persönliche Entscheidung zu rauchen oder nicht, also sollte auch den Rauchern weiterhin überlassen werden wo sie rauchen!
Kommentar von Christine und Jenny — 22. Oktober 2007 @ 13:05