Gerade habe ich am Goetheplatz die Headlines in der Bild aufgefangen:
Sensationelles Urteil für alle Pendler!
Der Bundesfinanzhof hält die seit Anfang 2007 geltende Kürzung der Pendlerpauschale für verfassungswidrig (Aktenzeichen: VI B 42/07).
Die Richter verdonnerten das Finanzamt Wilhelmshaven jetzt dazu, einem pendelnden Ehepaar die Kosten für den gesamten Weg zur Arbeit als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte einzutragen.
Die Große Koalition hatte beschlossen, die ersten 20 Kilometer Fahrtweg zur Arbeit nicht mehr als Werbungskosten anzuerkennen.
Der Lohn- und Einkommensteuer-Hilfe-Ring, der das Urteil erstritten hat, rät allen Arbeitnehmern, ihre kompletten Wegekosten in der Steuererklärung 2007 geltend zu machen.
wow, da bin ich wirklich gespannt. Hier (Pendlerpauschale) habe ich schon mehrmals darüber geschrieben. Das Finanzamt Augsburg hatte es bei mir abgelehnt meinen Steuerfreibetrag unangetastet zu lassen und hat ihn um einiges runter geschraubt. Auf Nachfrage hin, gaben sie mir keine weitere Aussage. Ich werde da nicht lockerlassen und für 2007 in der Steuererklärung alle Kilometer ansetzen und dann bei Ablehnung Protest einlegen.