21. Juli 2008

Neues Bahnfahrgastrecht

Na endlich! Oder: Es dauert noch! Das neue “Bahnfahrgastrecht” kommt verspätet. Bahnkunden können erst ab dem kommenden Frühjahr mit besseren Entschädigungen rechnen. Bahnkunden können bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern.

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Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte. Im Nahverkehr gilt dies allerdings nicht: Hier bekommen die Fahrgästen bei Verspätungen ab 20 Minuten das Recht einen anderen Zug zu nehmen.

Ursprünglich war das neue Gesetz schon für Anfang 2008 gefordert.

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