Na endlich! Oder: Es dauert noch! Das neue “Bahnfahrgastrecht” kommt verspätet. Bahnkunden können erst ab dem kommenden Frühjahr mit besseren Entschädigungen rechnen. Bahnkunden können bei Verspätungen ab 60 Minuten 25 Prozent des Fahrpreises zurückfordern.

Bei Verspätungen von mehr als zwei Stunden die Hälfte. Im Nahverkehr gilt dies allerdings nicht: Hier bekommen die Fahrgästen bei Verspätungen ab 20 Minuten das Recht einen anderen Zug zu nehmen.
Ursprünglich war das neue Gesetz schon für Anfang 2008 gefordert.