20. Dezember 2008

Pendlerpauschale - Erstattung ausrechnen

Vor einigen Tagen am 9. Dezember 2008 hat das Bundesverfassungsgericht den Steuerzahlern - vor allem allen Bahnpendlern - in Deutschland ein besonderes vorweihnachtliches Geschenk gemacht: Die Pendlerpauschale ist wieder in voller Höhe ansetzbar, viele erhalten vom Finanzamt eine stolzen Betrag zurück erstattet. Wie hoch dieser ausfällt, kann jetzt mit einem kostenlosen Online-Rechner ermittelt werden.

Diesen findet man hier.

Erinnern wir uns: Die Pendlerpauschale war zum 1. Dezember 2006 aus Spargründen deutlich gestutzt worden: Seit Januar 2007 konnten Steuerzahler nur noch Strecken ab dem 21. Fahrtkilometer ansetzen. Wer also weniger als 20 Kilometer zur Arbeit fuhr, konnte nichts mehr von der Steuer absetzen.

Das ist verfassungwidrig, haben die Richter nun entschieden. Dadurch erhalten viele Steuerzahler Geld vom Finanzamt zurück - herauskommen können erkleckliche dreistellige Euro-Summen. Wie hoch der Scheck vom Finanzamt auf Euro und Cent genau ausfällt, kann mit dem kostenlosen Online-Rechner zur Pendlerpauschale ermittelt werden.

Fazit

Ich selbst bin nur noch bis 30.September 2007 von Augsburg nach München gefahren - erhalte also Geld für die ersten neun Monate. Sollte so ca. 400 EUR sein. Cool!

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